Achtung! Der Verfassungsschutz führt Teile der AfD und ihre Jugendorganisation als rechtsextremistische Verdachtsfälle. Das bedeutet, dass ausreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen. Diese Bewertung wurde durch das Verwaltungsgericht Köln nach Klage der AfD erneut bestätigt. Eine derartige Geisteshaltung könnte sich auch in den hier veröffentlichten Materialien wiederfinden.